Hausordnung
Mit unserer Hausordnung möchten wir klare Regeln und Orientierung für den Schulalltag schaffen, damit das Lernen und Lehren in gegenseitigem Respekt und Vertrauen gelingen kann.
Das Miteinander
Das Grundprinzip an der Oberschule Lengefeld ist ein höflicher und respektvoller Umgang miteinander. Dazu zählen insbesondere
- gegenseitiges Grüßen,
- diszipliniertes, rücksichtsvolles und respektvolles Auftreten untereinander,
- ein Aufenthalt im gesamten Schulgelände ohne Schreien, Rennen oder rücksichtsloses Verhalten sowie
- gewaltfreies Lösen von Konflikten
Diskriminierende, menschenverachtende und rassistische sowie demokratiefeindliche Worte und Handlungen erfahren an unserer Schule keine Toleranz.
Bestimmungen
- In der Schule
- 1.1 Schulbeginn und Schulschluss
- Die Schule öffnet ab 07:15 Uhr. Das Schulhaus wird ausschließlich über den Haupteingang zur Schulstraße hin betreten. Die Tür des Haupteingangs wird ab 07:45 Uhr wieder verschlossen.
- Der Zutritt ohne Anmeldung ist ausschließlich Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, anderweitig befugten Personen sowie Angestellten der Oberschule Lengefeld gestattet.
- Außerhalb der Unterrichtszeiten ist der Aufenthalt im Schulgelände nicht zulässig. Nach Unterrichtsschluss (inkl. GTA) ist das Schulgelände zu verlassen.
- Die Schüler der Klassenstufen 5 – 6 legen ihre nicht benötigte Kleidung stets in der Garderobe ab. Die Schülerinnen und Schüler der höheren Klassenstufen tragen diese mit sich.
- Schüler, die Leistungsnachweise versäumt haben, holen diese zeitnah nach und melden sich selbstständig beim Fachlehrer. Nicht erbrachte Leistungen können mit der Note 6 bewertet werden.
- 1.2 Unterricht und Pausen
- Bis spätestens drei Minuten vor Unterrichtsbeginn sind alle Schüler in ihrem Unterrichtsraum am Platz und bereit für den Unterricht.
- In den zehnminütigen Pausen ist der Aufenthalt auf den Gängen hauptsächlich zum Wechseln des Unterrichtsraumes erlaubt.
- Erscheint ein Lehrer 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht zum Unterricht, meldet der Klassensprecher oder ein beauftragter Schüler dies bei der Schulleitung.
- Die Einnahme von Speisen und das Kauen von Kaugummi sind im Unterricht untersagt. Es gilt ein Verbot von für Kinder und Jugendliche nicht geeigneten Getränken (Energydrinks usw.).
- Während des gesamten Schulaufenthaltes ist es verboten, Waffen und waffenähnliche Gegenstände sowie Drogen oder Alkohol mitzuführen. Es herrscht ein generelles Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände.
- Mit Schuleigentum und Lehrmitteln wird sorgsam umgegangen.
- Das eigenständige Öffnen der Fenster ist untersagt.
- Es ist angemessene Kleidung zu tragen. Kopfbedeckungen, wie beispielsweise Mützen und Basecaps, sind im Schulhaus abzunehmen.
- 1.3 Mobile Endgeräte
- Die Nutzung von Handys und anderen mobilen Endgeräten (z.B. Smartwatches) ist während des Unterrichts untersagt. Ausnahmen obliegen den Fachlehrern.
- Die Nutzung von Handys ist Schülern der Klassen 5 bis 7 während des gesamtes Schultages grundsätzlich untersagt. Die Gesamtlehrerkonferenz kann die Regel auf weitere Klassen ausweiten.
- Es gilt ein generelles Verbot, Fotos oder Videos im Schulgebäude und –gelände aufzunehmen.
- 1.1 Schulbeginn und Schulschluss
- Außenbereich
- 2.1 Verlassen des Schulgeländes
- Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit untersagt. Ausnahmen sind nur ab Klassenstufe 8 mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern während Freistunden möglich.
- 2.2 Fahrräder, Krafträder
- Das Befahren des Schulgeländes ist nicht erlaubt.
- 2.1 Verlassen des Schulgeländes
- Verstöße
- Verstöße gegen geltende Regeln werden insbesondere nach den gesetzlichen Bestimmungen des §39 Schulgesetz geahndet.
- Wirksamkeit der Hausordnung
- Diese Hausordnung hat die Schulkonferenz vom 13.03.2024 beschlossen. Sie tritt ab dem 08.04.2024 in Kraft.